Therapie

Was wir bieten:

  • Anschlussheilbehandlung (AHB) nach Behandlung im Akutkrankenhaus
  • Anschlussrehabilitationen (AR) nach vorheriger stationärer Rehabilitation.
  • Rehabilitation im chronischen Stadium einer neurologischen Erkrankung
  • Mobile Rehabilitation
  • Rehabilitation und Urlaub

Kostenträger

Wir arbeiten als ambulantes Rehabilitationszentrum mit folgenden Kostenträgern zusammen:

  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Unfallversicherungen
  • Berufsgenossenschaften
  • Private Krankenkassen
  • Beihilfestellen
  • Alle Leistungen der Rehabilitation werden auch für Selbstzahler angeboten.

Therapien

Die interdisziplinäre Behandlung unter fachärztlicher Leitung in unserem Zentrum umfasst Therapien aus den Bereichen:

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Neuropsychologie / Psychotherapie
  • Logopädie
  • Sozialtherapie
  • Therapeutische Pflege
  • Ernährungsberatung

Infos über Therapieangebote

Welche Inhalte, welche Ziele beinhalten die einzelnen Therapieangebote? Hier finden Sie Erklärungen und Informationen zu den verschiedenen Therapien in der neurologischen ambulanten Rehabilitation.

Physiotherapie

Ergotherapie

Neuropsychologie / Psychotherapie

Logopädie

Sozialdienst

Therapeutische Pflege

Ernährungsberatung

Angehörigenarbeit

Nach einer neurologischen Erkrankung sind die Angehörigen mit der Situation häufig genauso überfordert wie die Betroffenen selbst.

Ausreichende Informiertheit über die Erkrankung und über die Krankheitsfolgen sind hier entscheidend für die Bewältigung der neuen Situation.

Wir binden die Angehörigen regelmäßig und gezielt in die Therapien mit ein. Viele Fragen und Probleme können mit unseren fachkundigen Therapeuten und Ärzten geklärt, Unsicherheiten durch Aufklärung abgebaut werden.

Auch das "Veränderte Miteinander" innerhalb der Familie ist ein Thema, welches Patienten und Angehörige nach einer neurologischen Erkrankung gleichermaßen betrifft.

Die Rollen müssen manchmal neu verteilt werden; Angehörige haben die mitunter schwere Aufgabe, einerseits den Partner zu unterstützen, dabei aber die Grenzen der eigenen Belastbarkeit nicht zu überschreiten.

Antragsverfahren

Es gibt verschiedene Wege und Antragsverfahren, um eine ambulante Rehamaßnahme in unserer Einrichtung beginnen zu können: 1. Anschlussheilbehandlung nach akuter neurologischer Erkrankung, beantragt durch das vorbehandelnde Krankenhaus (in der Regel durch den Sozialdienst) 2. Anschlussrehabilitation im Anschluss an eine stationäre Rehabilitation 3. Neurologische Rehabilitation, beantragt durch einen Haus- oder Facharzt (z.B. Neurologen)

Wunsch und Wahlrecht

Sie haben lt. Sozialgesetzbuch IX, § 8, als Patient das Recht, sich eine geeignete Rehabilitationseinrichtung selbst aussuchen zu können. Der Vorschlag kann im Antrag vermerkt werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung!